Mietrecht
Das Mietrecht regelt ganz allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen einem Verfügungsberechtigten (Vermieter) und einem entgeltlichen Nutzer (Mieter) unter Einbeziehung eines Objektes (Mietsache).
Die Entgeltlichkeit ist das wesentliche, wenn auch nicht einzige, Abgrenzungskriterium zwischen Miete und Leihe.
Der Gesetzgeber hat sich bei der Ausgestaltung des Wohnraummietrechts besondere Mühe gegeben und die Rechtsbeziehungen bis ins Detail gesetzlich ausgestaltet. Viele Fragen lassen sich daher bereits anhand des Gesetzes beantworten, Auslegung und Einzelfallentscheidung sind der Rechtsprechung überlassen, die auch im Mietrecht eine breite Flut an Urteilen hat entstehen lassen. Dabei den Überblick zu behalten und für Sie die jeweils beste und sicherste Lösung zu finden, ist unsere Aufgabe.
Erfahrungsgemäß sind Mandanten bei Schwierigkeiten in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld besonders dünnhäutig. Wenn man sich in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr wohlfühlen kann, weil bestehende Mängel die Nutzung vereiteln oder man aufgrund einer ausgesprochenen Mieterhöhung oder Kündigung um sein Zuhause fürchtet, sind wir der richtige Ansprechpartner, der Ihnen sagt, wie es weitergehen wird.
Doch auch als Vernmieter stellt sich so manche Frage. Was tun, wenn der Mieter den Mietzins nicht zahlt oder querulantengleich Mängel erfindet? Wir wissen, was Sie können und müssen und wir vertreten Sie gerne.
Einen kurzen Überblick über wiederkehrende Problemkreise finden Sie auf den Unterseiten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.