Vertragsrecht
Im Vertragrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fällen, in denen es um die Frage geht, wer was von wem verlangen kann und Rechtsgrund dabei ein Vertrag ist.
Das Deutsche Vertragsrecht kennt die verschiedensten klassischen Vertragsformen und lässt aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit viel Raum und Kreativität bei der Entwicklung eigener Vertragswerke.
Bei Problemen in der Einhaltung und Erfüllung von Verträgen stehen wir Ihnen ebenso wie bei der Vertragsgestaltung gerne zur Seite und geben Ihnen über die wesentlichen Teilgebiete auf den folgenden Unterseiten einen kurzen Überblick.
Auch bei Spezialproblemen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.