Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Wozu sollte ich Vorsorge betreiben?

Vorsorge | Mein Rechtsanwalt in Kiel

Nicht wenige gehen davon aus, dass sie in Notfällen wie einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit, automatisch die nötigen Entscheidungen für ihre nächsten Angehörigen treffen können.
Dies ist jedoch nicht vollkommen richtig. Für Kinder handeln in solchen Fällen tatsächlich die Eltern. Für Erwachsene ist eine solche Vertretung gerade nicht vorgesehen. Vielmehr bestellt das Gericht einen Betreuer, der die Interessen der hilflosen Person wahrnimmt und vom Gericht hierbei auch überwacht wird. Wollen Sie diese Entscheidung nicht dem Gericht überlassen, sondern eine von Ihnen gewählte Vertrauensperson bestimmen, so sollten Sie dies im Rahmen einer so genannten Vorsorgevollmacht tun.

Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass Sie selbst nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Besteht also eine Vorsorgevollmacht, bestellt nicht das Gericht einen Betreuer sondern der von Ihnen Bevollmächtigte nimmt Ihre Interessen auf Grund Ihrer Anordnung wahr.
Der Bevollmächtigte wird im Gegensatz zum Betreuer nicht gerichtlich überwacht, ist Ihnen jedoch zur Rechenschaft über sein Handeln verpflichtet. Die Vorsorgevollmacht ist daher die umfassendste Vorsorgemaßnahme.
Wichtig ist demzufolge, dass Sie eine Person bevollmächtigen, die Ihr absolutes und uneingeschränktes Vertrauen besitzt, da Sie im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit voll und ganz von ihr vertreten werden. Hierbei stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung selbstverständlich beratend zur Seite und helfe Ihnen dabei, die Ihren persönlichen Bedürfnissen angepasste Vorsorgevollmacht zu erstellen.