Mietmängel

immer wieder kommt es vor, dass der Vermieter nur ab kassiert, die Mietsache dabei jedoch mehr und mehr vernachlässigt. Für den Mieter ist es durchaus ärgerlich, wenn defekte Einrichtungen trotz mehrfacher Erinnerungen nicht repariert werden oder die längst zugesagte Sanierung des Hauses trotz stetig steigender Nebenkosten nicht durchgeführt wird.

Insbesondere dann, wenn die Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit negativ abweicht, fühlen sich viel Mieter hilflos und wissen nicht, dass es gerade im Mietrecht effiziente Möglichkeiten gibt, den Vermieter unter Druck zu setzen.

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang die Mängelanzeige. Zunächst muss dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu besichtigen und in geeigneter Weise Abhilfe schaffen zu können. Eine direkte Beauftragung von Fachfirmen durch den Mieter ist an dieser Stelle untunlich. Zunächst ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nur wenn Gefahr für Mieter oder Mietsache droht, darf der Mieter sogleich tätig werden.

Im übrigen hat der Mieter stets die Möglichkeit, für den Zeitraum, in dem die Mietsache mangelhaft war, die Miete angemessen zu mindern.

Da man sich als Mieter häufig nicht sicher ist, welche Rechte einem zustehen, empfiehlt es sich gerade vor der Beauftragung von Fachfirmen und vor der Mietminderung anwaltlichen Rat einzuholen.

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