Kündigung

Ein Mietverhältnis ist für beide Parteien, Mieter wie auch Vermieter, grundsätzlich ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis. Dennoch kann es einmal notwendig werden, den Vertrag zu kündigen.

Auf Mieterseite spielt manchmal eine gewünschte Vergrößerung, ein neuer Job oder eine private Trennung eine Rolle, auf Seiten des Vermieters ist manchmal Eigenbedarf Kündigungsgrund, manchmal auch Unzufriedenheit mit den Mietern.

Während der Mieter das Wohnraummietverhältnis immer mit einer Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten beenden kann, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter mit der Dauer des Mietverhältnisses. Näheres regelt in diesem Bereich das Gesetz.

In Deutschland spielt der häufig in die Kritik geratene soziale Mieterschutz eine wichtige Rolle. Viele Vermieter fürchten, dass sie den einmal eingezogenen Mieter nie wieder aus Ihrer Wohnung herausbekommen. Aus Angst davor, lassen Sie Ihre Immobilien teilweise lange leerstehen oder lassen sich vom Mieter alles gefallen.

Auf der anderen Seite steht auch der Mieter zum Teil gefühlt auf verlorenem Posten, wenn er an einen Vermieter gerät, der sich beharrlich weigert, Mängel an der Mietsache zu beheben. Häufiges Beispiel ist Schimmel, bei dessen Auftreten sich Mieter und Vermieter gegenseitig die Schuld zu schieben.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich gerade für den Vermieter, seine Kündigung durch einen Rechtsanwalt aussprechen zu lassen. Wir wissen sicher, wann eine Kündigung der besonderen Begründung bedarf. Wir kennen die Möglichkeiten erleichterter Kündigung und  wir kennen die - insbesondere örtliche -  Rechtsprechung zum sozialen Mieterschutz, gerade wenn es um Räumungen geht.

Beim Mieter entsteht Beratungsbedarf häufig im Bereich der Mietminderung. Es bestehen Unsicherheiten über die Höhe, Unsicherheiten über die Bezugsgrößen (Kaltmiete oder Warmmiete) und man ist sich unsicher, wer der richtige Adressat weiterer Mängelrügen ist.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, ihr Recht durchzusetzen. Gerade im Mietrecht kann eine unwirksame Kündigung dazu führen, dass das Mietverhältnis viele Monate weiterläuft, obwohl man eine schnelle Beendigung anstrebt.

Zurück