Reparaturkosten nach Verkehrsunfall

Wenn Ihr Auto durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde, können Sie Ersatz der Reparaturkosten verlangen. Es handelt sich um den Betrag in Euro und Cent, der erforderlich ist, um den entstandenen Schaden durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen.

Notwendige Reparaturkosten, die aus einem Unfall resultieren, sind demnach nichts anderes, als der zur Herstellung erforderliche schadensadäquate Aufwand in Höhe des objektivierten Verkehrswerts der Kosten (BGH vom 30.09.1963).

Der auf diese Weise ermittelte Geldbetrag steht Ihnen grundsätzlich zu. Unabhängig davon, ob die Reparatur durch einen anerkannten Reparaturbetrieb, in Eigenarbeit oder sogar gar nicht durchgeführt wird.

Der Geschädigte ist dabei Inhaber der Dispositionsfreiheit. Das heißt, dass es ihm grundsätzlich frei steht, fiktiv auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder Sachverständigengutachtens abzurechnen, oder aber nach der Reparatur die Reparaturrehnung vorzulegen, also konkret abzurechnen.

Allein der Geschädigte hat die Art und Weise der Abrechnung zu bestimmen. Aufgrund des im Schadensrecht geltenden Bereicherungsverbotes, sind der Dispositionsfreiheit aber natürlich notwendige Grenzen gesetzt. 

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der Abrechnung des Schadens. Bei einem fremderschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ebenso wie die Reparaturkosten vom Gegner erstattet.

Totalschaden nach Verkehrsunfall

Ist die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges nicht möglich (sog. Technischer Totalschaden), unwirtschaftlich (sog. Wirtschaftlicher Totalschaden) oder dem Geschädigten aus sonstigen Gründen unzumutbar (sog. Unechter Totalschaden), spricht man von einem Totalschaden.

Diese Konstellation unterliegt gewissen Eigenarten. Es gelten besondere Voraussetzungen und Grenzen in der Schadenabrechnung.

es kommt nicht selten vor, dass eine Versicherung auf Basis eines Totalschadens abrechnet, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen. Rechtsanwalt Sebastian Sansosti steht Ihnen für das Verkehrsrecht und die Regulierung und Prüfung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gerne zur Seite. Wir sind in unseren Kanzleistandorten in Kiel und Wattenbek auch kurzfristig persönlich für Sie da, denn nach einem Verkehrsunfall muss es meistens schnell gehen, will man keine Ansprüche gefährden oder gar verlieren.

Reparaturunwürdigkeit nach Verkehrsunfall

Von Reparaturunwürdigkeit spricht man immer dann, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs bei einer vergleichenden Betrachtung zwischen Wiederbeschaffungswert und notwendigen Reparaturkosten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einem vertretbaren Aufwand in zumutbarer Weise nicht möglich ist.

Auch dem Rechtsanwalt ist klar, dass der Begriff "Reparaturunwürdigkeit" beim Geschädigten nach einem Verkehrsunfall und der Beschädigung des (geliebten) Autos nicht besonders positiv ankommt. Versicherer regulieren jedoch gerne unter Berufung auf diese Begrifflichkeit, wobei die Voraussetzungen bei genauer Betrachtung häufig gar nicht vorliegen. Ein Rechtsnwalt für Verkehrsrecht kann dies zumeist frühzeitig erkennen und aufdecken, dies erleichter die zufriedenstellende Regulierung nach einem Verkehrsunfall. 

Wir sind in unseren Kanzleistandorten Kiel und Wattenbek für Sie da.

Wiederbeschaffungswert nach Verkehrsunfall

Darunter ist der Geldbetrag zu verstehen, der für ein von einem Gebrauchtwagenhändler angebotenes vergleichbares Fahrzeug zu zahlen ist. Der Wiederbeschaffungswert ist einer der maßgeblichen Bezugsgrößen bei der Frage der Reparaturwürdigkeit und der Schadenabrechnung. Maßgeblich sind dabei in erster Linie die Marktverhältnisse vor Ort.

Als langjährig mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasste Kanzlei in Kiel und Wattenbek kennen wir nicht nur den regionalen Markt, sondern auch Möglichkeiten, bei der Regulierung zufriedenstellende und angemessene Ergebnisse zu erzielen. Der im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwalt Sebastian Sansosti übernimmt die Regulierung für Sie, bei Kostenübernahme durch den Gegner bei fremdverschuldeten Unfällen.

Restwert nach Verkehrsunfall

Eine weitere relevante Bezugsgröße ist der Restwert. Dies ist der Wert, zu dem das beschädigte Fahrzeug in unrepariertem Zustand veräußert werden kann. Dieser Wert ist bei der Totalschadenabrechnung die Abzugspositioen, die aus dem sog. Wiederbeschaffungswert den sog. Wiederbeschaffungsaufwand macht.

Die Begrifflichkeiten sind wesentlich, um auch die Abrechnungsschreiben der Versicherer verstehen und prüfen zu können. Wir regulieren seit mehr als zehn Jahren täglich Verkehrsunfälle und stehen Ihnen daher mit viel Erfahrung zur Seite.

Entsorgungs,- Stand- und Ummeldekosten

Standkosten entstehen häufig dann, wenn Versicherer nur schleppend regulieren, das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und bis zur Haftungszusage in der Werkstatt abgestellt werden muss. Die Tagessätze liegen zwischen 5,00 und 7,50 EUR. Diese sind ebenso wie die Kosten der Entsorgung eines schrottreifen Fahrzeugs von der eintrittspflichtigen Versicherung zu übernehmen. Während Stand- und Entsorgungskosten durch Vorlage von Belegen abgerechnet werden können, erlaubt die Rechtsprechung im Bereich der Ummeldekosten zum Teil sogar eine fiktive Abrechnung mittels pauschalen.

Wir beraten Sie auch hier gerne über den sichersten Weg.

Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Nach einem Unfall ist man oft unsicher, ob die Werkstatt denn auch alle Beschädigungen feststellen und beheben kann. Geschädigte möchten ihren Schaden zum Teil auch einfach nur fiktiv abrechnen und brauchen eine zuverlässige Bewertungsgrundlage. Nicht selten ist unklar, ob es sich einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In allen diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigenbüros. Sofern es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden (bis etwa 750,00 EUR) handelt, sind die Kosten der Begutachtung von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Auch nach einer Begutachtung steht es Ihnen frei, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.

Anders als manche Versicherer meinen, entscheiden Sie, welchen Sachverständigen Sie beauftragen. Sie müssen sich niemanden aus dem gegnerischen Lager aufdrängen lassen.

Manchmal ist man als Geschädigter unsicher und hat Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich vor der Begutachtung die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. In Kiel und Wattenbek vergeben wir Termine am Tag Ihres Anrufs, damit Sie wissen, wo Sie stehen und die Regulierung anch einem belastenden Verkehrsunfall zügig voranschreiten kann.

Da wir zu verschiedenen Sachverständigenbüros gute Kontakte pflegen, helfen wir Ihnen bei der Auswahl und Terminabsprache.

Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Fällt Ihr Fahrzeug unfallbedingt oder auch nur reparaturbedingt aus, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, der vom Gegner zu bezahlen ist. Es gibt grundsätzlich zwei wesentliche Dinge zu beachten. Zum Einen sollten Sie bei der Wahl des Tarifs wachsam sein, denn so mancher Vermieter wittert bei den Worten Unfallschaden das große Geschäft. Zwar als Normaltarif bezeichnet, rechnet der Vermieter daraufhin einen bis zu zehnfach teureren überhöhten Tarif ab. Im Ergebnis führt das nicht selten zu Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung, die nur anteilig erstatten wollen.

Auch in diesem Fall hilft die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, um die Angelegenheit rechtssicher zu machen.

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten und Ihr Fahrzeug dennoch unfall-, bzw. reparaturbedingt ausfällt, können Sie den Nutungsausfall ersetzt verlangen. Je nach Fahrzeugtyp ergeben sich Tagessätze von 25,00 bis über 100,00 EUR. Viele Versicherer machen Ihr Auto kleiner als es ist und regulieren unzureichend. Mit unserer Hilfe erhalten Sie auch hier vollen Ersatz. Uns stehen als auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sämtliche TAbellenwerke zur Verfügung, um Ihren Anspruchs auch hier centgenau zu bestimmen. Mit unserer Hinfe erhalten Sie in jeder Hinsicht vollen Ersatz nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall.

Rückstufungsschaden

Im Einzelfall kann es bei einem Fall von Mithaftung günstig sein, die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. In anderen Fällen kann eine schleppende Regulierung der Gegenseite es erforderlich machen, das Fahrzeug unter Inanspruchnahme der eigenen Kasko Versicherung reparieren zu lassen. In beiden Fällen folgt aus der Inanspruchnahme eine Höherstufung, die sich zum Teil über die nächsten Jahre auswirken kann. Auch dies stellt einen kausalen Schaden dar, den der Unfallgegner zu ersetzen hat.

Auslagenpauschale

Die Auslagenpauschale schafft einen Ausgleich für Telefon-, Porto- und Fahrtkosten des Geschädigten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen können. Ohne Nachweis wird ein Betrag von 20 – 25 EUR erstattet. Haben Sie höhere Aufwendungen, können Sie diese nachweisen und erhalten vollen Ersatz.

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