Erwerbsschaden nach Verkehrsunfall

Als Geschädigter haben Sie nach dem Gesetz Anspruch auf Ersatz des wirtschaftlichen Schadens, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie Ihre Arbeitskraft unfallbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verwerten können. Erfasst wird dabei nicht nur der reine Einkommensverlust, sondern auch infolge der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit entgangene Vermögensvorteile sowie sämtliche unfallbedingten wirtschaftlichen Nachteile.

Nachgewiesen werden muss die tatsächliche Einbuße. Ihre Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kiel trägt gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Nachweise und Belege zusammen und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Als Laie kann es einem kaum gelingen, die Voraussetzungen des Anspruchs auf Erwerbsschaden nach Verkehrsunfall zusammen zu tragen und hinreichend zu belegen. ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt hingegen sämtliche Voraussetzungen und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. So bleiben Sie nach einem Verkehrsunfall auch auf Ihrem Erwerbsschaden nicht sitzen.

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Das Schmerzensgeld, welches Ihnen nach einem Verkehrsunfall häufig zusteht, erfüllt zwei Funktionen. Zum Einen soll es einen Ausgleich für erlittene körperliche Beeinträchtigungen herstellen. Zum Anderen soll es ganz direkt eine Genugtuungsfunktion erfüllen.

Nicht jeder Körperschaden löst einen Schmerzensgeldanspruch aus, wenngleich die Tendenz der Gerichte erkennbar ist, auch bei geringen Beeinträchtigungen satte Schmerzensgelder auszuurteilen. Es helfen Arztberichte und ein vom Geschädigten dargestellter Heilungsverlauf, um den Anspruch bezifferbar zu machen.

Unsere Kanzlei hat einen Schwerpunkt im Verkehrsrecht und mit Rechtsanwalt Sebastian Sansosti einen kompetenten Ansprechpartner für die Regulierung von Verkehrsunfällen. Wir können auf tagesaktuelle Urteile zum Schmerzensgeldanspruch zugreifen und verhindern so den Verlust berechtigter Zahlungsansprüche nach einem Verkehrsunfall.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt sich auch bei der Schmerzensgeldbezifferung aus und nimmt Sie an die Hand, um alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wir beraten Sie hierzu gerne in unseren Kanzleien in Kiel und Wattenbek, denn im Verkehrsrecht kennen wir uns aus.

Heilbehandlungskosten nach Verkehrsunfall

Heilbehandlungskosten werden zumeist von Ihrer Krankenversicherung gezahlt. Diese regressiert im Hintergrund und für Sie nicht erkennbar beim Schädiger. Häufig bestehen zwischen den Versicherern Teilungsabkommen, die die Regulierung vereinfachen. Interessant wird es für den Geschädigten, wenn er privat versichert ist und seine Aufwendungen direkt mit dem Gegner abrechnen will. Insoweit bleibt der Geschädigte aktivlegitimiert und kann vollen Ersatz verlangen. Ebenso kann der Geschädigte Rezeptgebühren und Medikamentenzuzahlungen geltend machen.

Auch in diesem wichtigen Bereich der Regulierung von Verkehrsunfällen steht Ihnen mit Rechtsanwalt Sebastian Sansosti in Kiel und Wattenbek ein erfahrener Ansprechpartner zur Seite.

Vermehrte Bedürfnisse nach Verkehrsunfall

Diese Position umfasst nach dem BGH alle  Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens nach einem Verkehrsunfall entstehen. Ist die Wiederherstellung der Gesundheit nicht mehr möglich, und entsteht dem Geschädigten dadurch ein erhöhter Geldbedarf, der ursächlich auf den Verkehrsunfall zurückzuführen ist, ist dieser Mehrbedarf vom Schädiger auszugleichen. Es bedarf einer konkreten und nachvollziehbaren Darstellung, um den Anspruch durchzusetzen. Die Darstellung punktueller Einbußen genügt demgegenüber nicht. Auch in diesem Fall empfiehlt sich dringend die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Unsere Kanzlei in Kiel und Wattenbek steht Ihnen für eine kompetenete Beratung im Verkehrsrecht auch nach einem Verkehrsunfall gerne und sofort zur Verfügung.

Beerdigungskosten nach Verkehrsunfall

Beerdigungskosten, die nach einem tötlich verlaufenen Verkehrsunfall für die Erben anfallen, sind vom Schädiger zu erstatten, soweit sie standesgemäß sind. Das hängt nicht nur von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten ab, sondern auch von den in ihren Kreisen bestehenden Gebräuchen. Die Rechtsprechung hat für diese sensible Position detaillierte Arbeit geleistet und im Einzelnen entschieden, was zu ersetzen ist und was nicht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Kiel berät Sie gerne, wenn Sie in diesem schwierigen Bereich Hilfe brauchen.

Zur Beruhigung vorab:

Keinesfalls greift der Einwand der Versicherer durch, die Kosten wären augrund des hohen Alters des Geschädigten auch ohne den Verkehrsunfall bald angefallen.

Für Waffengleichheit bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfall sorgt auch hier die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Vereinbaren Sie einen Termin für Kiel oder Wattenbek, wir beraten Sie gerne.

Unterhaltsschaden nach Verkehrsunfall

Inhaber des Anspruchs auf Ersatz des Unterhaltsschadens nach einem Verkehrsunfall ist der unterhaltsberechtigte Dritte. § 844 Absatz 2 BGB stellt damit ebenso wie Absatz 1 hinsichtlich der Beerdigungskosten eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zusteht. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn durch einen Verkehrsunfall eine Person zu Tode gekommen ist, die Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig war oder sicher unterhaltspflichtig geworden wäre. Da hier Regelungen des Familienrechts eine Rolle spielen können, ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt mit Kompetenzen im Familienrecht und Verkehrsrecht unerlässlich. Wir stehen Ihnen auch in diesem Fall gerne in unserer Kanzlei in Kiel und Wattenbek zur Seite.

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