Wem steht das Sorgerecht im Normalfall zu?

Grundsätzlich steht das Sorgerecht beiden Elternteilen gleichberechtigt zu. Sind die Eltern unverheiratet, so kann eine gemeinsame Sorge für das Kind nur dann ausgeübt werden, wenn zuvor eine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Was passiert, wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen?

Auch im Falle einer Scheidung gilt der Grundsatz der gemeinsamen Sorge. Zu beachten ist hier jedoch, dass das Kind natürlich hauptsächlich bei einem Elternteil verbleibt. 
Derjenige, bei dem das Kind lebt, kann selbständig über die Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden und braucht dafür mit dem anderen Elternteil keine Rücksprache zu halten. Dies wäre angesichts der vielen Entscheidungen, die jeden Tag für das Kind getroffen werden müssen, auch höchst unpraktikabel.Lediglich bei Angelegenheiten, die eine erhebliche Bedeutung für das Kind haben, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden. 
Eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist zum Beispiel die Frage, auf welche Schule das Kind gehen soll.

Wie erhält man das alleinige Sorgerecht?

Nicht selten passiert es, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind erhalten will. Hierzu bedarf es eines gesonderten Antrags beim Familiengericht. Dieses überprüft anhand von einigen Kriterien, ob dem Antrag stattzugeben ist oder ob er abgelehnt werden soll. An erster Stelle steht bei dieser Entscheidung immer das Kindeswohl.

Wichtige Kriterien sind:
Förderungsprinzip: 

  • Welcher der Elternteile ist besser dazu in der Lage das Kind zu fördern? 
  • Wer hat hierfür mehr Zeit usw.?

Kontinuitätsprinzip: 

  • Welcher der Elternteile garantiert dem Kind ein einheitliches Erziehungskonzept, das sich gleichmäßig und stabil auf die Kindeserziehung auswirkt? 
  • Herangezogen wird hierbei auch die Vergangenheit.

Nestprinzip: 

  • Welche Bezugspersonen gibt es bei den jeweiligen Elternteilen? 
  • Wie sieht es mit der Bindung zu den Geschwistern aus? Wie steht es mit dem sozialen Umfeld? 
  • Bei wem will das Kind leben?


Diese Kriterien zieht das Gericht bei seiner Bewertung heran und wird sodann nach bestem Wissen und Gewissen darüber entscheiden, ob der beantragende Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten kann oder nicht. Stimmen beide Elternteile dem Antrag zu, so ist das Gericht grundsätzlich an den Willen der Eltern gebunden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Entscheidung nicht zugunsten der Kindes erfolgen würde.

Kann das Kind selbst entscheiden, bei wem es bleiben möchte?

Das Kind ist ab seinem 14. Lebensjahr berechtigt, dem Antrag eines Elternteils auf das alleinige Sorgerecht zu widersprechen. Das Gericht entscheidet dann selbständig nach den oben genannten Kriterien über den Antrag.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, können uns aber über einen ganz bestimmten Punkt einfach nicht einigen.

Auch wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht über Ihr Kind haben, kann es zu Differenzen bei einzelnen anstehenden Entscheidungen kommen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie getrennt oder aber auch gemeinsam leben.Sie haben in einem solchen Fall die Möglichkeit, das Familiengericht um eine Entscheidung zu bitten, indem Sie dies beantragen.

Was ist, wenn das Sorgerecht beim Jugendamt liegt und ich/wir es zurückerhalten wollen?

Ist Ihnen das Sorgerecht beispielsweise entzogen worden oder droht dies, so helfe ich Ihnen dabei Ihre Interessen durchzusetzen und begleite Sie in dem oftmals langwierigen und vor allem schwierigen Verfahren mit den zuständigen Behörden. Hierbei stehe ich Ihnen mit meiner gesamten Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite.

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