Regulierung von Verkehrsunfällen

Nach einem Verkehrsunfall herrscht meist Aufregung bis die Haftungsfrage geklärt ist. Ohne Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht kann das mehrere Wochen in Anspruch nehmen, in denen Sie nicht wissen, wie es weitergehen soll.

Für die richtige Weichenstellung nehmen wir uns durch Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Sansosti sofort Zeit für Sie. Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei in Kiel oder Wattenbek. Sie erreichen uns für beide Standorte, Kiel und Wattenbek, unter der Telefonnummer:

Kiel 5796200

Ist die Haftungsfrage erst geklärt, wendet man sich dem zweiten großen Feld zu:

Dem Umfang des Schadensersatzanspruchs.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall in Kiel, Wattenbek oder sonstwo im Bundegebiet (im Ausland gelten Besondereiten) erlitten. Wer zahlt den Schaden?, ist eine der ersten Frage, die man sich nach einem Verkehrsunfall stellt. Die Frage beantwortet sinnvollerweise ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht für Sie, denn mit einer großen Versicherung haben Sie zumeist einen gewichtigen Gegner auf der anderen Seite. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Verkehsrecht sorgt bereits in diesem Stadium der Unfallregulierung für Waffengleichheit. Zudem kann die Vertretung durch einen Rechtsanwalt schon an dieser Stelle dafür Sorgen, der Gegenseite den "!Wind aus den Segeln" zu nehmen. Viele langwierige Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall resultieren aus einer verspäteten Vertretung durch eines spezialisierten Rechtsanwalt.

Dabei kostet Sie die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall keinen cent. Diese sogenannten Rechtsverfolgungskosten sind vom Schadensersatzanspruch, der aus dem Verkehrsunfall erwächst umfasst. Die Rechtsanwaltskosten werden ebenso übernommen wie die Reparaturkosten.

Wenn man sich der Beantwortung der Frage wer kann was von wem nach einem Verkehrsunfall verlangen nähern will, ist wiederum das Gesetz der Ausgangspunkt. Dieses kennt grundsätzlich zwei Arten des Schadenausgleichs.

Naturalrestitution, geregelt in § 249 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Satz 1 BGB und die Schadenskompensation, geregelt in § 251 BGB. Ohne Unterstützung durch den versierten Rechtsanwalt verschenken Sie unter Umständen schon an dieser ersten Weichenstellung bares Geld, denn die Versuicherung wird Ihre Ansprüche immer auf dem für sie günstigsten Weg abgelten. Was für die Versicherung günstig ist, ist für den Geschädigten aber zumeist von Nachteil.

Unter diese beiden oben gannten Positionen Naturalkompensation einerseits und Schadenkompensation andererseits falleneine Vielzahl von Einzelpositionen. Grob gesagt geht es bei einem Verkehrsunfall um:

Personenschäden nach Verkehrsunfall

  • Erwerbsschaden
  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Vermehrten Bedürfnissen
  • Beerdigungskosten
  • Unterhaltsschaden
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Sachschäden nach Verkehrsunfall

  • Reparaturkosten (tatsächlich oder fiktiv)
  • Wiederbeschaffungsaufwand
    (bei der Totalschadenabrechnung)
  • Wertminderung
  • Abschleppkosten
  • Entsorgungs-, Stand- und Ummeldekosten
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Rückstufungsschaden
    (bei Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung)
  • Auslagenpauschale
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Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) schränkt die Ansprüche bei Personenschäden in den §§ 10 und 11 ein. Ihr FAchanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Sansosti in Kiel berät Sie gerne und hilft Ihnen nach einem Verkehrsunfall alle Schäden ersetzt zu bekommen.

Wählen Sie bitte eine der oben aufgeführten Rubriken zum Verkehrsrecht, um weitere Erläuterungen zu bekommen. Es versteht sich, dass die Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben und wir im Einzelfall gerne alle denkbaren Schadenspositionen prüfen und geltend machen.

Beachten Sie, dass ein frühzeitig eingeschalteter Rechtsanwalt ein gerichtliches Verfahren vermeiden kann.

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