Nebenkostenabrechnung

Womit Mieter in Deutschland sich mittlerweile abfinden mussten, ist, dass Mieten und Wohnen in Deutschland mitunter sehr teuer sein kann. Oft sind bereits die Kaltmieten derart hoch, dass man gar nicht mehr wissen will, wie viel die Wohnung "warm" kostet. Häufig ist der Abschlag, den der Mieter für Heizung, Wasser und sonstige Nebenkosten zahlt, nicht mehr als eine ungefähre Richtgröße, die in der Jahresendabrechnung noch deutlich nach oben korrigiert werden kann. im Ergebnis kann dies dazu führen, dass man zusätzlich zur monatlichen Kaltmiete eine gefühlte zweite Miete zahlt.

Nicht selten zahlen Mieter zwischen 2,10 EUR und 3 EUR Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat. Eine 100 m2 Wohnung kann daher ohne weiteres Betriebskosten in Höhe von 2500,00 EUR und mehr pro Jahr kosten. 

Neben den Heizkosten schlagen insbesondere die Grundsteuer, Wasserkosten, Auslagen für den Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Versicherungen, Hausmeister und Gemeinschaftsantenne als auf den Mieter abzuwälzende Kosten zu Buche.

Der sich unsicher ist, kann ein Blick in die Betriebskostenverordnung werfen. Diese gibt den Rahmen vor. Kosten für Reparatur und Instandhaltung sind danach grundsätzlich keine Betriebskosten.

Da der Vermieter grundsätzlich dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterworfen ist, muss der Vermieter überflüssige Kosten zu vermeiden. D.h., dass er zwischen gleichwertigen Möglichkeiten auf die günstigere zurückgreifen muss.

Da in Deutschland jede zweite Nebenkostenabrechnung als fehlerhaft gilt empfiehlt es sich, bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir überprüfen gerne Ihre Nebenkostenabrechnung.

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