Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sofern bei Ihnen die Bewilligung von Beratungshilfe oder Prozesskosten -bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, werden wir Sie selbstverständlich bei der Antragstellung unterstützen.

Eine erste Prüfung, ob staatliche Hilfen in Betracht kommen, können Sie mit diesem Prozesskostenhilferechner durchführen.

Übrigens, wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen, erhalten Sie auch Beratungshilfe, also Hilfe im außergerichtlichen Bereich.

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